Jedes Kind hat ein Recht auf einen liebevollen, würdevollen und gewaltfreien Umgang. Der Schutz eines Kindes mit seinen Grundrechten und Grundbedürfnissen muss in einer Beratungssituation gegeben sein. Bei eindeutigen Kindeswohlgefährdungen behalten sich die Beraterinnen vor, andere Stellen mit vorheriger Ankündigung einzuschalten.
Die Beraterinnen übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die sorgerechtlichen Aufgaben der jeweiligen Kindeseltern. Das Sorgerecht und die letztendliche Entscheidungsverantwortung verbleibt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten.
Zur Dokumentation der Arbeit werden kurze Vermerke für den internen Gebrauch angefertigt; ein Austausch über Inhalte kann unter den Beraterinnen in Teamsitzungen stattfinden.
Eine Weitergabe von persönlichen Daten und Beratungsinhalten an Dritte erfolgt nicht bzw. nur in klarer Absprache und mit Genehmigung der Eltern.
Eine Beratungseinheit dauert 60 Minuten Minimum. Sie sollte nicht länger als 2 Stunden dauern.
Beratungstermine können persönlich, per Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Eine Beratungseinheit kostet 50,00 Euro und dauert 60 Minuten.
Eine Abrechung erfolgt in vollen und halben Beratungseinheiten.
Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebietes von Münster sind inklusive, außerhalb von Münster werden Fahrtkosten individuell berechnet und vor einem Beratungstermin mitgeteilt.
Eine Rechnung wird ausgestellt. Die Beratungseinheiten werden nach Eingang der Rechnung in Höhe der gesamten Summe bezahlt. Ratenzahlungen sind nicht möglich.
Bei der Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige telefonische Absage werden kostenpflichtg 10 Euro Anfahrts-und Aufwandskosten berechnet.
Gruppencoaching- und Fortbildungstermine werden individuell kalkuliert
und abgerechnet, sprechen Sie uns an !